Vorsorgeuntersuchungen in meiner Kinderarztpraxis in Lübeck Sankt Jürgen
Jedes Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige ärztliche Untersuchungen von der Geburt bis zum 18. Geburtstag. Säuglinge entwickeln sich im ersten Lebensjahr besonders schnell, deswegen stehen allein im 1. Lebensjahr bereits 6 Vorsorgeuntersuchungen an. Weitere 4 Vorsorgeuntersuchungen erfolgen bis Ende des 5. Lebensjahres. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen übernommen die U1 bis U9 und J1, diese sind verpflichtend. Der Berufsverband der deutschen Kinder- und Jugendärzte empfiehlt weitere 3 Gesundheitschecks die U10, U11 und die J2. Diese werden jedoch noch nicht von allen Krankenkassen übernommen, wir beraten Sie gerne dazu. Die Untersuchungen sind sehr wichtig für die Früherkennung von Krankheiten und Mangelerscheinungen.
Vorsorgeuntersuchungen erfolgen um frühzeitig Abweichungen von der Norm zu erkennen in der geistigen, körperlichen, emotionalen oder sozialen Entwicklung. Eine optimale Förderung der Entwicklung kann bei früh erkannten
Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig eingeleitet werden.
Die Überprüfung des Impfstatus ist ebenso ein Teil der Vorsorgeuntersuchung, wie eine Beratung zur Unfallverhütung, zur gesunden Ernährung, und zum richtigen Umgang mit Medien.
Sie können gerne einen Termin für Ihr Kind in unserer Kinderarztpraxis in Lübeck vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie und auf Ihr Kind.
Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen
U1 direkt nach der Geburt meist im Krankenhaus bereits durchgeführt
U2 3.-10. Lebenstag
U3 4.-6. Lebenswoche
U4 3.-4. Lebensmonat
U5 6.-7. Lebensmonat
U6 10.-12. Lebensmonat
U7 21.-24. Lebensmonat
U7a 34.-36. Lebensmonat
U8 43.-48. Lebensmonat
U9 60.-64. Lebensmonat
U10* 7-8 Jahre
U11* 9-10 Jahre
J1 12-14 Jahre
J2* 16-17 Jahre
* Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von allen Krankenkassen übernommen werden.
Hier ein Link zum Bundesgesundheitsministerium mit interessanten Informationen
Ihre Kinderärztin in Lübeck
Bengü Khanafer